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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unifya UG (haftungsbeschränkt)

Stand: 31. März 2026

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote der Unifya UG (haftungsbeschränkt), insbesondere im Bereich Softwareentwicklung, Softwarevermietung (Software-as-a-Service) und Durchführung von Veranstaltungen unter Einsatz eigener Softwarelösungen. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§2 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die zeitlich befristete oder laufende Bereitstellung von Softwarelösungen zur Durchführung von Veranstaltungen durch die Unifya UG (haftungsbeschränkt). Diese können einzeln pro Veranstaltung oder im Rahmen eines fortlaufenden Nutzungsmodells (z. B. abonnementbasierte Nutzung) gebucht werden.

Zusätzlich kann die Unifya UG ergänzende Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Veranstaltungsdurchführung erbringen, wie in individuellen Angeboten vereinbart. Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen sind die jeweils gültigen Leistungsbeschreibungen, Preislisten oder individuellen Vereinbarungen.

§3 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung eines Angebots, durch Annahme einer Bestellung, durch Unterzeichnung eines individuellen Vertrags oder durch elektronische Kommunikation (z. B. E-Mail, Online-Formular) zustande, sofern dies im Angebot vorgesehen ist.

§4 Leistungen und Mitwirkungspflichten

Die Unifya UG (haftungsbeschränkt) erbringt ihre Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt gemäß dem aktuellen Stand der Technik. Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.


§5 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

Bei Softwarevermietung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Mietverhältnisses. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Veränderung der Software ist untersagt.

Bei individuell entwickelter Software gelten folgende Regelungen:

  • Die Unifya UG (haftungsbeschränkt) räumt dem Kunden die im Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte ein.
  • Eigentumsrechte am Quellcode verbleiben bei der Unifya UG (haftungsbeschränkt), sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  • Die Herausgabe von Quellcode und technischer Dokumentation erfolgt nur gegen gesonderte schriftliche Vereinbarung.
  • Der Kunde erhält das Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software entsprechend der vertraglichen Vereinbarung.
  • Open-Source-Komponenten, sofern verwendet, unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen und werden gesondert gekennzeichnet.

Alle Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, Patente und Know-how, verbleiben bei der Unifya UG (haftungsbeschränkt), auch hinsichtlich etwaiger Weiterentwicklungen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.


§6 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Maßgeblich sind die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preislisten bzw. das individuelle Angebot.

Bei befristeten Einzelleistungen (z. B. Softwareeinsatz für eine einzelne Veranstaltung) ist das vereinbarte Entgelt unmittelbar nach Leistungserbringung bzw. Rechnungsstellung fällig, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.

Bei laufenden Nutzungsverträgen (z. B. Abonnementmodelle) wird das vereinbarte Entgelt jeweils zu Beginn der vereinbarten Abrechnungsperiode im Voraus fällig. Nicht in Anspruch genommene Nutzungseinheiten (z. B. Teilnahmekontingente) verfallen am Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode, sofern nicht ausdrücklich eine Übertragung vereinbart wurde.

Vorauszahlungen können vereinbart werden und sind vor Leistungsbeginn fällig.

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

§7 Vertragslaufzeit und Kündigung

Bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. im Rahmen eines Abonnements) gelten die im Vertrag vereinbarten Laufzeiten. Sofern nicht anders vereinbart, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigt der Kunde fristgerecht, wird die vereinbarte Leistung bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiter erbracht.


§8 Veranstaltungen

Für Veranstaltungen gelten die im jeweiligen Angebot genannten Bedingungen. Die Unifya UG (haftungsbeschränkt) behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall werden bereits gezahlte Beträge vollständig erstattet.

Stornobedingungen für Teilnehmer:

  • Bis 14 Tage vor Veranstaltung: kostenfrei
  • 7–13 Tage vor Veranstaltung: 50 % der Teilnahmegebühr
  • Weniger als 7 Tage vor Veranstaltung: 100 % der Teilnahmegebühr

Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn möglich und bedarf der Zustimmung der Unifya UG (haftungsbeschränkt).

Stornierung durch den Auftraggeber (bei beauftragten Veranstaltungen):
Die kostenfreie Stornierung einer gebuchten Veranstaltung ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Danach gelten folgende Rücktrittsregelungen:

  • 7–13 Tage vor Veranstaltung: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
  • Weniger als 7 Tage vor Veranstaltung: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises

Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Stornierung.

§9 Kostenfreie Veranstaltungen

Die Unifya UG (haftungsbeschränkt) bietet gelegentlich kostenfreie Veranstaltungen an. Auch für diese Events gelten die allgemeinen Teilnahmebedingungen und Haftungsregelungen dieser AGB. Ein Anspruch auf Durchführung oder Teilnahme besteht nicht. Die Unifya UG (haftungsbeschränkt) behält sich vor, kostenfreie Veranstaltungen jederzeit ohne Angabe von Gründen abzusagen oder zu ändern. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.


§10 Haftung

Die Haftung der Unifya UG (haftungsbeschränkt) ist wie folgt geregelt:

Unbeschränkte Haftung besteht für:

  • Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz
  • Übernommene Garantien und bei arglistigem Verschweigen von Mängeln

Beschränkte Haftung bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten):
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Ausgeschlossen ist die Haftung für:

  • Mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Datenverlust bei leichter Fahrlässigkeit
  • Leichte Fahrlässigkeit bei nicht wesentlichen Vertragspflichten

Diese Haftungsregelungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Unifya UG (haftungsbeschränkt).

§11 Gewährleistung

Bei Softwaremängeln gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Unifya UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, zunächst Nachbesserung zu leisten. Die Nachbesserung hat innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens 14 Tagen zu erfolgen, sofern keine andere Frist vereinbart wurde. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

Mängelanzeige:
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung bzw. Bereitstellung schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.

Verfügbarkeit:
Bei Software-as-a-Service-Leistungen beträgt die angestrebte Verfügbarkeit 99 % im Monatsmittel (ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten, die mindestens 48 Stunden vorher angekündigt werden und maximal 2 Stunden pro Woche betragen). Eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden.

Für befristete Einzelleistungen (z. B. Softwareeinsatz bei Live-Veranstaltungen) stellt die Unifya UG (haftungsbeschränkt) die Funktionsfähigkeit der Software für die Dauer der Veranstaltung im vertraglich vorgesehenen Umfang sicher, soweit technisch und organisatorisch zumutbar.

Mitwirkungspflicht:
Der Kunde ist verpflichtet, für eine geeignete technische Infrastruktur auf seiner Seite zu sorgen (insbesondere stabile Internetverbindung und kompatible Endgeräte), sofern diese zur Nutzung der Software erforderlich ist.


§12 Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und ausschließlich zur Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§13 Datenschutz

Die Unifya UG (haftungsbeschränkt) verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.

Die Unifya UG (haftungsbeschränkt) kann zur Verarbeitung personenbezogener Daten Dienstleister als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO einsetzen.

§14 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Unifya UG (haftungsbeschränkt).

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

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